unser Newsticker für Patienten

07
Dez
2023

Telefonische Krankschreibung

Seit heute ist die telefonische Krankschreiben wieder möglich.

 Voraussetzungen: Patientinnen und Patienten sind in unserer Praxis bekannt und es liegen keine schweren Symptome vor.

Versicherte mit leichten Erkrankungen können einmalig für 5 Tage krankgeschrieben werden, eine Verlängerung ist telefonisch nicht möglich.

Auch Eltern können sich, bei leichten Erkrankungen ihrer Kinder (Voraussetzung, die Kinder werden ebenfalls bei uns betreut) für 5 Tage telefonisch krank schreiben lassen

06
April
2021

Start der Coronaimpfungen in den Hausarztpraxen

Ab dem 06. April 2021 bieten wir die Coronaimpfung auch in unserer Praxis an. Wir bekommen wöchentlich Impfstoffe der Firma BioNTech und AstraZeneca geliefert. Die Impfungen erfolgen gemäß der CoronaImpfVerordnung nach den Priorisierungsgruppen. Aktuell können Menschen die in die Gruppe 1 und 2 geimpft. Bei Fragen zur Coronaimpfung können Sie bei uns gerne einen Termin in der Sprechstunde ausmachen und sich in unsere Warteliste zur Impfung aufnehmen lassen.

10
Jan
2021

Impftermine gegen das neue Coronavirus ab 19. Januar 2021 im Wiesbadener Impfzentrum

Wie bekomme ich einen Termin im Impfzentrum?

Prüfen Sie, ob Sie zu einer der unten genannten Personengruppen gehören:

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, vereinbaren Sie ab dem 12. Januar einen Impftermin telefonisch unter 116 117 oder online unter www.impfterminservice.de.

 

Weitere Informationen finden Sie:

27
Dez
2020

Heute wurden in Wiesbaden die ersten Corona-Impfungen durchgeführt

Endlich können wir mehr tun als nur Abstand halten und Abstriche machen. Mit dem Impfstoff der Firma BioNTech konnten wir heute die ersten Menschen in einem wiesbadener Pflegeheim gegen das neue Coronavirus impfen.

Es wird sicherlich noch lange dauern, bis wir allen ein Impfangebot machen können. Wenn der Impfstoff aus den Impfzentren in die Praxen kommt wird es schneller gehen.

18
Nov
2020

Krankheitsverlauf COVID-19

Die ersten Symptome einer Infektion (Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen) treten gewöhnlich erst 5-7 Tage nach einer Infektion auf. Jedoch kann man bereits schon 2-3 Tage vor dem ersten Symptomen selber infektiös sein.

Nach 10 bis 14 Tagen ist die Infektion in der Regel abgeklungen. Das Risiko für einen schweren verlauf ist besonders bei Menschen über dem 60 Lebensjahr und bei chronischen Vorerkrankungen erhöht.

Ein Test (PCR oder Schnelltest) auf eine Infektion sollte idealerweise 5-7 Tage nach dem vermeintlichen Risikokontakt durchgeführt werden.

01
August
2020

Bei wem ist ein Corona-Abstrich indiziert?

Die Indikation für einen Abstrich werden beständig weiter entwickelt. Aktuell gibt es 6 verschiedene Abstrichindikationen, bei dem die Kosten von der Krankenkasse oder dem Bund übernommen werden:

  1. Bei Erkältungsbeschwerden oder Lungenentzündung und anderen COVID-19-Symptomen
  2. Bei einer Risikomeldung durch die Corona-Warn-App des RKI
  3. Durch eine Anordnung  vom Gesundheitsamt (schriftliche Anordnung nötig!)
  4. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (Link zum RKI), oder eine 14 tägige Quarantäne (Informationen dazu über das jeweilige lokale Gesundheitsamt)
  5. Für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten eine optionale Leistung.
  6. Lehrerinnen und Lehrer können vom 10.08.2020 bis zum 01.10.2020 freiwillig einen Abstrich alle 14 Tage durchführen lassen (HKM-VERTRAG).
  7. Erzieherinnen und Erzieher können vom 17.08.2020 bis zum 08.10.2020 freiwillig einen Abstrich alle 14 Tage durchführen lassen (HMSI-VERTRAG).

18
Mai
2020

Abstrich und Antikörpertest auf das neue Coronavirus

Die Symptome einer Corona-Virusinfektion sind unspezifisch und ähneln den Symptomen einer normalen Erkältungen oder der echten Grippe. Deswegen sind Laboruntersuchungen nötig, um zu erkennen, ob man eine Coronainfektion hat oder ob man früher schon eine solche Infektion durchgemacht hatte.

Mit einem Rachenabstrich kann man eine akute Infektion nachweisen. Wenn Sie Beschwerden wie Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmacks- und Geruchsstörungen haben rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für einen Rachenabstrich. Das Ergebnis liegt i.d.R. innerhalb von 24 Stunden vor und wir können dann die weitere Therapie besprechen.

Nach einer Infektion entstehen Antikörper, die in einer Blutuntersuchung nachweisbar sind. Sollte bei Ihnen ein Verdacht auf eine Coronainfektion schon länger als 2 Wochen zurückliegen, können wir dies mit einer Laboruntersuchungen klären.


 

 

27
April
2020

Mundschutzpflicht in Hessen

Seit Heute müssen die Menschen in Hessen  einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.

Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. 

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Wir bitten alle unsere Patienten zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitpatienten in unseren Praxisräumen einen Mundschutz zu tragen. Vielen Dank.

Link

22
April
2020

Kontrollieren Sie Ihren Impfschutz

Impfen schützt. Lassen Sie regelmäßig Ihren Impfpass kontrollieren und ggf. fehlende Impfungen nachholen oder auffrischen.

Standardimpfungen: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Mumps, Masern, Röteln, FSME

Zusätzlich:

Für Jugendliche bis 18 Jahre: HPV und Hepatitis B, Meningokokken C

Für Frauen mit Kinderwunsch: Varizellen (Windpocken)

Für Menschen über 60 Jahren und/oder mit chronischen Erkrankungen: Influenza, Lungenentzündung und Gürtelrose

Reiseimpfungen: Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Cholera, Japanische Enzephalitis, Meningokokken (ACWY)

Alle Impfungen sind bei uns vorrätig können Sie bei uns durchführen lassen.

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